Mobile Blitzer in Sternberg aktuell am Samstag: Hier nimmt die Polizei am 04.04.2026 Raser ins Visier
Am 04.04.2026 heißt es: "Fuß vom Gas". An diesem Samstag sollten sich alle Autofahrerinnen und Autofahrer in Sternberg an die Geschwindigkeitsbegrenzungen halten, denn es könnte blitzen! Wir haben alle Positionen für mobile Blitzer in Sternberg bequem in einer Übersicht.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Geblitzt wird in Sternberg nach aktuellen Informationen gerade an nur einem Standort. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in der Region Ludwigslust-Parchim. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Sternberg gerechnet werden.
Hier stehen aktuell am 04.04.2026 die mobilen Radarfallen in Sternberg, Kreis Ludwigslust-Parchim, Mecklenburg-Vorpommern
Geblitzt wird im 📍 Bereich Fritz-Reuter-Straße, PLZ 19406 in Ravenswinkel. Gemeldet wurde der Blitzer am 04.04.2026 um 10:14 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 30 km/h.
(Stand von: 04.04.2026, 12:46 Uhr)
Geblitzt worden? Bußgeldbescheid einreichen und Zeit und Geld sparen: Geblitzt.de
Zu den am weitesten verbreiteten Verkehrsverstößen gehört weiterhin die Geschwindigkeitsüberschreitung - und sie bleibt Unfallursache Nummer eins. Bitte fahren Sie zur Erhaltung der allgemeinen Verkehrssicherheit immer entsprechend der vorgegebenen Tempolimits oder der Verkehrssituation angepasst. Vor allem die schwächeren Verkehrsteilnehmer - Fußgänger und Fahrradfahrer - werden Ihre Rücksicht zu schätzen wissen.
Raser und Drängler müssen mit Bußgeldern und Fahrverbot rechnen
- Bußgelder für Tempovergehen im April 2026
- Bußgelder für Ampelverstöße im April 2026
- Bußgelder für Abstandsvergehen im April 2026
Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?
Nach Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung ist es verboten, technische Hilfsmittel zu nutzen oder betriebsbereit mitzuführen, die zur Warnung oder Beeinflussung von Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen bestimmt sind. Dies betrifft nicht nur Radarwarner, sondern auch Laserblocker. Wer lediglich ein Smartphone mit installierter Radarwarn-App bei sich trägt, macht sich noch nicht strafbar - problematisch wird es erst, wenn die App während der Fahrt aktiv genutzt wird. Anders sieht es bei einem separaten Blitzerwarner auf dem Armaturenbrett aus: Ist dieser über die Stromversorgung] einsatzbereit, liegt eine Ordnungswidrigkeit nach der StVO vor.
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 04.04.2026, 12:46 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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bud/roj/news.de
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