Blitzer in Rüdersdorf bei Berlin aktuell am Mittwoch: Wo Sie am 08.04.2026 in eine Radarfalle geraten können

Am 08.04.2026 heißt es: "Fuß vom Gas". Am heutigen Mittwoch sollten sich alle Autofahrerinnen und Autofahrer in Rüdersdorf bei Berlin an das vorgeschriebenen Tempo halten, denn hier lauern Radarfallen! Hier erfahren Sie, an welchen Positionen sich die Blitzer in Rüdersdorf bei Berlin befinden und was sonst noch wichtig ist.

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Mobile Blitzgeräte zieren bundesweit das Straßenbild. Bevor es teuer wird, behalten Sie immer Ihren Tacho im Auge. (Symbolbild) (Foto) Suche
Mobile Blitzgeräte zieren bundesweit das Straßenbild. Bevor es teuer wird, behalten Sie immer Ihren Tacho im Auge. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Tricky Shark

Geblitzt wird in Rüdersdorf bei Berlin nach aktuellen Informationen gerade an nur einem Standort. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 08.04.2026, 16:45 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.

Rüdersdorf bei Berlin, Kreis Märkisch-Oderland: Blitzer-Standorte am 08.04.2026 in der Region in Brandenburg

Geblitzt wird 📍 auf der Schöneicher Landstraße, PLZ 15362 in Rüdersdorf. Gemeldet wurde der Blitzer am 08.04.2026 um 15:24 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 50 km/h.

(Letzte Aktualisierung: 08.04.2026, 16:45 Uhr)

Geblitzt worden? Hier finden Sie Hilfe: Geblitzt.de

Ein angepasstes Fahrverhalten erhöht nicht nur Ihre Sicherheit, sondern auch die der übrigen Verkehrsteilnehmer. Bitte respektieren Sie die zulässigen Geschwindigkeiten und achten Sie besonders auf Fahrradfahrer und Fußgänger.

Ein Blitzerfoto kann teuer werden: Der Bußgeldkatalog in Deutschland

Die Regeln für Radarwarner

Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 08.04.2026, 16:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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