Blitzer in Rüdersdorf bei Berlin aktuell am Freitag: Hier wird heute, am 07.08.2026 geblitzt
Achtung Autofahrer! Wer heute, am 07.08.2026 mit hoher Geschwindigkeit auf den Straßen von Rüdersdorf bei Berlin unterwegs ist, könnte Post aus Flensburg bekommen. Bei uns auf news.de finden Sie alle mobilen Blitzer in Rüdersdorf bei Berlin am heutigen Freitag im Überblick.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Zu schnelle Autofahrer können aktuellen Infos zufolge in Rüdersdorf bei Berlin auf nur einer Straße in einen Blitzer geraten. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 07.08.2026, 08:46 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.
Alle Blitzer am 07.08.2026 in Rüdersdorf bei Berlin, Kreis Märkisch-Oderland, Brandenburg
Im 📍 Bereich Grünerlinde, PLZ 15562 in Rüdersdorf, Grüne Linde (Tempolimit 50 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 07.08.2026 um 07:59 Uhr.
(Letzte Aktualisierung: 07.08.2026, 08:46 Uhr)
Wer sein Fahrverhalten anpasst, trägt zum Schutz aller Verkehrsteilnehmer bei. Halten Sie sich daher jederzeit an die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten und zeigen Sie Rücksicht gegenüber Fahrradfahrern und Fußgängern.
Bei Tempoverstößen werden teils hohe Bußgelder fällig
- Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen im August 2026
- Bußgelder für Rotlichtvergehen im August 2026
- Bußgeldkatalog für Abstandsvergehen im August 2026
Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?
Nach § 23 StVO ist es Fahrzeugführern untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder einsatzbereit mitzuführen, das zur Erkennung oder Beeinträchtigung von Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen bestimmt ist. Betroffen sind nicht nur Blitzerwarner, sondern auch sogenannte Laserblocker. Wer ein Smartphone bei sich führt, auf dem eine Blitzer-App installiert ist, muss zunächst nichts befürchten – strafbar ist nur die aktive Nutzung während der Fahrt. Wer jedoch einen externen Radarwarner auf dem Armaturenbrett installiert hat, der über die Stromversorgung kurzfristig einsatzbereit ist, begeht eine Ordnungswidrigkeit im Sinne der StVO.
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 07.08.2026, 08:46 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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bud/roj/news.de
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