Mobile Blitzer in Kempten (Allgäu) aktuell am Donnerstag: Hier nimmt die Polizei am 30.07.2026 Raser ins Visier

Achtung, Radarkontrolle! Am 30.07.2026 kann es für Autofahrer und Autofahrerinnen in Kempten (Allgäu) kostspielig werden. Auf diesen Straßen ist am Donnerstag besondere Vorsicht geboten - hier sollten Sie keine Geschwindigkeitsüberschreitung riskieren.

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Dieser sogenannte Panzerblitzer sorgt vorallen an Deutschlands Landstraßen für Unmut unter den Autofahrern. (Symbolbild) (Foto) Suche
Dieser sogenannte Panzerblitzer sorgt vorallen an Deutschlands Landstraßen für Unmut unter den Autofahrern. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Christian Schwier

In Kempten (Allgäu) steht derzeit nur eine mobile Radarkontrolle bereit, um Schnellfahrer zu ahnden. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 30.07.2026, 15:15 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.

Hier stehen aktuell am 30.07.2026 die Radarkontrollen in Kempten (Allgäu), Bayern

Am 📍 Standort Salzstraße, PLZ 87435 in Haubenschloß (Tempolimit 20 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 30.07.2026 um 13:40 Uhr.

(Letzte Aktualisierung: 30.07.2026, 15:15 Uhr)

Geschwindigkeitskontrollen dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der Straßenlage an und halten Sie sich an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit - zu Ihrem eigenen und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.

Raser und Drängler müssen mit Bußgeldern und Fahrverbot rechnen

Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten

Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 30.07.2026, 15:15 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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