Blitzer in Kirchheim unter Teck aktuell am Freitag: Raser aufgepasst! Hier wird am 24.04.2026 geblitzt

Achtung, Radarfalle! Am 24.04.2026 kann es für Autofahrer und Autofahrerinnen in Kirchheim unter Teck teuer werden. Wir zeigen Ihnen, auf welchen Straßen Sie am Freitag besser keine Tempoüberschreitung riskieren sollten.

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Eine Variante von mobilen oder teilstationären Blitzgeräten ist dieser gut gesicherte sogenannte Panzerblitzer. (Symbolbild) (Foto) Suche
Eine Variante von mobilen oder teilstationären Blitzgeräten ist dieser gut gesicherte sogenannte Panzerblitzer. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / photowahn

Raser können derzeitigen Meldungen zufolge in Kirchheim unter Teck auf nur einer Straße in eine mobile Radarfalle geraten. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Kirchheim unter Teck gerechnet werden.

Alle mobilen Blitzer am 24.04.2026 in Kirchheim unter Teck, Kreis Esslingen, Baden-Württemberg

Geblitzt wird im 📍 Bereich Zu den Schafhofäckern, PLZ 73230 in Schafhof. Gemeldet wurde der Blitzer am 24.04.2026 um 12:29 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 50 km/h.

(Letzte Aktualisierung: 24.04.2026, 15:17 Uhr)

Geblitzt worden? Hier finden Sie Hilfe: Geblitzt.de

Mit angepasstem Fahrverhalten schützen Sie nicht nur sich, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer. Bitte beachten Sie jederzeit die vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeiten und nehmen Sie Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer.

Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße

Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten

Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 24.04.2026, 15:17 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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