Blitzer in Gemünden am Main aktuell am Donnerstag: Mobile Blitzer am 23.04.2026

Achtung, Radarkontrolle! Am 23.04.2026 kann es für Autofahrer in Gemünden am Main teuer werden. Auf diesen Straßen ist am Donnerstag besondere Vorsicht geboten - hier sollten Sie keine Tempoverstöße riskieren.

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Unachtsamkeiten im Straßenverkehr können hohe Strafen zur Folge haben, denn mobile Blitzer lauern überall. (Symbolbild) (Foto) Suche
Unachtsamkeiten im Straßenverkehr können hohe Strafen zur Folge haben, denn mobile Blitzer lauern überall. (Symbolbild) Bild: dpa / Alexander Körner

Derzeitigen Informationen zufolge wird in Gemünden am Main im Augenblick an einem Standort geblitzt. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in der Region Main-Spessart. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Gemünden am Main gerechnet werden.

Die Standorte für Radarkontrollen in Gemünden am Main, Kreis Main-Spessart, Bayern am 23.04.2026

Achtung im 📍 Bereich St2303 (Postleitzahl 97737 in Adelsberg): Wie am 23.04.2026 um 08:33 Uhr gemeldet wurde, wird hier in einer 50 km/h-Zone geblitzt.

(Stand: 23.04.2026, 11:21 Uhr)

Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de

Mit angepasstem Verhalten im Straßenverkehr sorgen Sie nicht nur für Ihre eigene Sicherheit, sondern auch für die aller anderen Verkehrsteilnehmer. Bitte respektieren Sie die zulässigen Temoplimits und achten Sie besonders auf Radfahrer und Fußgänger.

Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße

Die Regeln für Blitzerwarner

Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 23.04.2026, 11:21 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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