Blitzer in Neuenburg am Rhein aktuell am Freitag: Mobile Blitzer am 02.01.2026

In Neuenburg am Rhein stehen am Freitag mobile Radarkontrollen am Straßenrand. Auf news.de erfahren Sie alle gemeldeten Positionen vom 02.01.2026 und alle weiteren Informationen über mobile Blitzer in Neuenburg am Rhein.

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Blitzer-Anhänger dieser Art, dem sogenannten Enforcement Trailer, funktionieren mit Laser- bzw. Lidartechnologie. (Symbolbild) (Foto) Suche
Blitzer-Anhänger dieser Art, dem sogenannten Enforcement Trailer, funktionieren mit Laser- bzw. Lidartechnologie. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / photowahn

Im Augenblick ist in Neuenburg am Rhein an insgesamt 2 Standorten die Gefahr hoch, in einen Blitzer zu geraten. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen der Messstellen verändert werden oder neue Standorte hinzukommen.

Die Standorte für Radarfallen in Neuenburg am Rhein, Kreis Breisgau-Hochschwarzwald, Baden-Württemberg am 02.01.2026

Seit 02.01.2026 um 18:10 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet am 📍 Standort A5 (PLZ 79395 in Grißheim, Neuenburg am Rhein). Hier sind 120 km/h erlaubt. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.

Im 📍 Bereich A5, PLZ 79395 in Neuenburg am Rhein (Tempolimit 120 km/h) ist auch momentan ein Blitzer aufgebaut. Der Standortwurde am 02.01.2026 um 15:29 Uhr gemeldet.

(Letzte Aktualisierung: 02.01.2026, 18:15 Uhr)

Geblitzt worden? Hier finden Sie Hilfe: Geblitzt.de

Radarkontrollen dienen der Sicherheit im Verkehr. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der entsprechenden Situation an und halten Sie die erlaubte Höchstgeschwindigkeit ein zu Ihrem eigenen und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.

Raser und Drängler müssen mit Bußgeldern und Fahrverbot rechnen

Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?

Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) sind in Deutschland Geräte mit Blitzerwarnung in Echtzeit verboten. Dort heißt es sinngemäß: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“ Externe Radarwarner sind daher strikt untersagt. Ein Smartphone selbst muss zwar nicht ausgeschaltet werden, doch in Routenplanern ist die Warnfunktion zu deaktivieren. Um ein Blitzerfoto zu vermeiden, bleibt die Einhaltung der Tempolimits] immer noch die sicherste Methode. Hinweise im Rundfunk sind hingegen erlaubt, da sie sich nicht allein an die Fahrzeugführenden richten.

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 02.01.2026, 18:15 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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