Mobile Blitzer in Bischofsheim aktuell am Freitag: Mobile Blitzer am 05.12.2025

Achtung, Radarfalle! Am 05.12.2025 kann es für Verkehrsteilnehmer in Bischofsheim unangenehm werden. Auf diesen Straßen ist am Freitag besondere Vorsicht geboten - hier sollten Sie keine Geschwindigkeitsüberschreitung riskieren.

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Halten Sie sich stets an die Geschwindigkeitsvorschriften, um einen roten Blitz vom Straßenrand zu vermeiden. (Symbolbild) (Foto) Suche
Halten Sie sich stets an die Geschwindigkeitsvorschriften, um einen roten Blitz vom Straßenrand zu vermeiden. (Symbolbild) Bild: dpa / David Ebener

In Bischofsheim steht derzeit nur eine mobile Radarkontrolle bereit, um Schnellfahrer zu ahnden. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte für die Region Groß-Gerau sind daher ohne Gewähr.

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Hier stehen aktuell am 05.12.2025 die Radarfallen in Bischofsheim, Kreis Groß-Gerau, Hessen

Seit 05.12.2025 um 06:41 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet im 📍 Bereich B43 (PLZ 65474 in Böcklersiedlung). Hier gilt ein Tempolimit von 70 km/h. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.

(Stand von: 05.12.2025, 10:17 Uhr)

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Blitzer dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie Ihr Tempo immer der Verkehrslage an. Wer die zulässige Höchstgeschwindigkeit einhält, schützt sich selbst und alle anderen auf der Straße.

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Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten

Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“

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+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 05.12.2025, 10:17 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

/roj/news.de

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