Mobile Blitzer in Rüsselsheim am Main aktuell am Freitag: Hier müssen Sie sich am 17.04.2026 vor Radarfallen in Acht nehmen

Wer an diesem Freitag in Rüsselsheim am Main unsachtsam fährt, kann schnell in eine Radarfalle geraten. Am 17.04.2026 kann es für Sie teuer werden. Hier erfahren Sie alle aktuellen Blitzerstandorte in Rüsselsheim am Main.

Erstellt von - Uhr

Tempokontrollen sind auf unseren Straßen Gang und Gebe. Täglich werden eine Vielzahl von Blitzerfotos verteilt. (Symbolbild) (Foto) Suche
Tempokontrollen sind auf unseren Straßen Gang und Gebe. Täglich werden eine Vielzahl von Blitzerfotos verteilt. (Symbolbild) Bild: dpa / Jan Woitas

Raser können derzeitigen Meldungen zufolge in Rüsselsheim am Main auf nur einer Straße in Schwierigkeiten durch eine Radarfalle geraten. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 17.04.2026, 07:16 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.

Rüsselsheim am Main, Kreis Groß-Gerau: Standorte für mobile Blitzer am 17.04.2026 in der Region in Hessen

Geblitzt wird im 📍 Bereich Bonner Straße, PLZ 65428 in Rüsselsheim. Gemeldet wurde der Blitzer am 17.04.2026 um 06:48 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 50 km/h.

(Stand von: 17.04.2026, 07:16 Uhr)

Geblitzt worden? Bußgeldbescheid einreichen und Zeit und Geld sparen: Geblitzt.de

Mit angepasstem Verhalten im Straßenverkehr sorgen Sie nicht nur für Ihre eigene Sicherheit, sondern auch für die aller anderen Verkehrsteilnehmer. Bitte respektieren Sie die zulässigen Temoplimits und achten Sie besonders auf Fahrradfahrer und Fußgänger.

Bußgelder bei überhöhter Geschwindigkeit

Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten

Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 17.04.2026, 07:16 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

Auch interessant zum Thema Auto und Straßenverkehr:

/roj/news.de

Erfahren Sie hier mehr über die journalistischen Standards und die Redaktion von news.de.