Mobile Blitzer in Saulheim aktuell am Dienstag: Wo am 02.06.2026 Radarfallen stehen

In Saulheim stehen am Dienstag mobile Tempokontrollen am Straßenrand. Auf news.de erfahren Sie alle gemeldeten Standorte vom 02.06.2026 und alle weiteren Informationen über mobile Blitzer in Saulheim.

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Blitzer-Anhänger dieser Art, dem sogenannten Enforcement Trailer, funktionieren mit Laser- bzw. Lidartechnologie. Man bemerkt einen Blitzer am kurz aufleuchtenden roten Licht. (Symbolbild) (Foto) Suche
Blitzer-Anhänger dieser Art, dem sogenannten Enforcement Trailer, funktionieren mit Laser- bzw. Lidartechnologie. Man bemerkt einen Blitzer am kurz aufleuchtenden roten Licht. (Symbolbild) Bild: dpa / Arne Dedert

Geblitzt wird in Saulheim den Verkehrsinformationen zufolge im Augenblick an nur einem Standort. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Saulheim kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.

Saulheim, Kreis Alzey-Worms: Radarfallen am 02.06.2026 in der Region in Rheinland-Pfalz

Aufgepasst am 📍 Standort Schützenstraße (Postleitzahl 55291 in Saulheim): Wie am 02.06.2026 um 17:47 Uhr gemeldet wurde, blitzt es hier in einer 30 km/h-Zone.

(Stand: 02.06.2026, 19:17 Uhr)

Geblitzt worden? Bußgeldbescheid einreichen und Zeit und Geld sparen: Geblitzt.de

Ein vorausschauendes Fahrverhalten erhöht nicht nur Ihre Sicherheit, sondern auch die der übrigen Verkehrsteilnehmer. Halten Sie sich daher stets an die vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeiten und zeigen Sie Rücksicht gegenüber Radfahrern und Fußgängern.

Bußgelder bei überhöhter Geschwindigkeit

Die Regeln für Radarwarner

Die StVO enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 02.06.2026, 19:17 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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