Mobile Blitzer in Ludwigshafen am Rhein aktuell am Dienstag: Fuß vom Gas! Radarkontrollen am 10.03.2026
Auf den Straßen finden regelmäßig Geschwindigkeitsmessungen statt. In Ludwigshafen am Rhein wird auch am heutigen Dienstag (10.03.2026) geblitzt. Hier erhalten Sie alle Informationen zu den heutigen Standorten der mobilen Blitzer.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Geblitzt wird in Ludwigshafen am Rhein den Verkehrsinformationen zufolge gerade an 2 Standorten. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 10.03.2026, 18:17 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.
Die Standorte für Radarkontrollen in Ludwigshafen am Rhein, Rheinland-Pfalz am 10.03.2026
Vorsicht am 📍 Standort B44 (Postleitzahl 67059 in Mitte): Wie am 10.03.2026 um 16:05 Uhr gemeldet wurde, wird hier in einer 50 km/h-Zone geblitzt.
Außerdem ist ein Blitzer im 📍 Bereich Bad-Aussee-Straße, PLZ 67069 in Oppau aufgebaut, Tempolimit hier: 50 km/h. Die Position ist seit 10.03.2026 um 12:24 Uhr bekannt.
(Stand: 10.03.2026, 18:17 Uhr)
Geblitzt worden? Prüfen Sie Ihre Rechte: Geblitzt.de
Zu den am weitesten verbreiteten Verkehrsverstößen gehört weiterhin die Nichteinhaltung der Höchstgeschwindigkeit - und sie bleibt Unfallursache Nummer eins. Zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer gilt: Halten Sie die vorgegebenen Geschwindigkeitsbegrenzungen ein oder richten Sie Ihr Tempo nach den Umständen im Straßenverkehr. Vor allem die schwächeren Verkehrsteilnehmer - Fußgänger und Fahrradfahrer - werden Ihre Rücksicht zu schätzen wissen.
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Die Regeln für Radarwarner
Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein Fahrzeug, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 10.03.2026, 18:17 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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bud/roj/news.de
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