Mobile Blitzer in Ludwigshafen am Rhein aktuell am Montag: Hier wird heute, am 24.08.2026 geblitzt
Hinweis für alle Autofahrer und Autofahrerinnen! Wer heute, am 24.08.2026 zu schnell auf den Straßen von Ludwigshafen am Rhein unterwegs ist, dem drohen hohe Strafen und sogar der Entzug des Führerscheins. Bei uns auf news.de finden Sie alle mobilen Blitzer in Ludwigshafen am Rhein an diesem Montag im Überblick.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Aktuellen Informationen zufolge wird in Ludwigshafen am Rhein im Augenblick an 2 Standorten geblitzt. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen der Messstellen verändert werden oder neue Standorte hinzukommen.
Hier stehen aktuell am 24.08.2026 die Radarfallen in Ludwigshafen am Rhein, Rheinland-Pfalz
Seit 24.08.2026 um 17:49 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet im 📍 Bereich Weimarer Straße (PLZ 67071 in Ludwigshafen-Oggersheim). Hier gilt ein Tempolimit von 30 km/h. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.
Seit 24.08.2026 um 15:33 Uhr ist weiterhin eine mobile Radarfalle 📍 auf der Leininger Straße (PLZ 67067 in Ludwigshafen-Gartenstadt, Ernst-Reuter-Siedlung) gemeldet. Bitte beachten Sie das Tempolimit von 50 km/h.
(Stand von: 24.08.2026, 19:16 Uhr)
Die Geschwindigkeitsüberschreitung zählt nach wie vor zu den häufigsten Verkehrsverstößen und ist Unfallursache Nummer eins. Bitte halten Sie sich zur allgemeinen Verkehrssicherheit stets an die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten oder passen Sie Ihre Fahrweise der jeweiligen Verkehrssituation an. Vor allem die schwächeren Verkehrsteilnehmer - Fußgänger und Radfahrer - werden Ihre Rücksicht zu schätzen wissen.
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Die Regeln für Radarwarner
Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 24.08.2026, 19:16 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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