Mobile Blitzer in Ingelheim am Rhein aktuell am Donnerstag: Wo Sie am 15.01.2026 in eine Radarfalle geraten können
Achtung, Radarkontrolle! Am 15.01.2026 kann es für Autofahrer und Autofahrerinnen in Ingelheim am Rhein kostspielig werden. Wir verraten Ihnen, auf welchen Straßen Sie am heutigen Donnerstag auf jeden Fall keine Geschwindigkeitsüberschreitung riskieren sollten.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Zu schnelle Autofahrer und Autofahrerinnen können momentanen Meldungen zufolge in Ingelheim am Rhein im Augenblick auf nur einer Straße in eine mobile Radarfalle geraten. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Ingelheim am Rhein kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Die Standorte für Radarkontrollen in Ingelheim am Rhein, Kreis Mainz-Bingen, Rheinland-Pfalz am 15.01.2026
Vorsicht am 📍 Standort Stauferring (Postleitzahl 55218 in Nieder-Ingelheim): Wie am 15.01.2026 um 10:00 Uhr gemeldet wurde, blitzt es hier in einer 30 km/h-Zone.
(Stand von: 15.01.2026, 10:15 Uhr)
Geblitzt worden? Rechtsbeistand ohne Kostenrisiko: Geblitzt.de
Wer sein Fahrverhalten anpasst, trägt zum Schutz der eigenen Sicherheit und der aller Verkehrsteilnehmer bei. Bitte respektieren Sie die vorgegebenen Höchstgeschwindigkeiten und achten Sie besonders auf Fahrradfahrer und Fußgänger.
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Die Regeln für Radarwarner
Nach Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung ist es Fahrzeugführern untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder einsatzbereit mitzuführen, das zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen bestimmt ist. Betroffen sind nicht nur Radarwarner, sondern auch sogenannte Laserstörgeräte. Wer ein Handy bei sich führt, auf dem eine Radarwarn-App installiert ist, muss zunächst nichts befürchten – strafbar ist nur die aktive Nutzung während der Fahrt. Wer jedoch einen externen Radarwarner auf dem Armaturenbrett installiert hat, der über die Bordelektrik kurzfristig einsatzbereit ist, begeht eine Ordnungswidrigkeit im Sinne der StVO.
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 15.01.2026, 10:15 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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