Blitzer in Waldshut-Tiengen aktuell am Donnerstag: Raser aufgepasst! Hier wird am 12.03.2026 geblitzt
In Waldshut-Tiengen wird heute geblitzt! An diesem Donnerstag müssen Autofahrer besonders wachsam sein, wenn sie nicht in eine Radarfalle tappen wollen. Erfahren Sie jetzt bei news.de, was über die mobilen Blitzer in Waldshut-Tiengen am 12.03.2026 bekannt ist und wo Sie mit angepasster Geschwindigkeit fahren sollten.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Geblitzt wird in Waldshut-Tiengen nach aktuellen Informationen gerade an nur einem Standort. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in Baden-Württemberg. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Waldshut-Tiengen gerechnet werden.
Hier stehen aktuell am 12.03.2026 die mobilen Radarfallen in Waldshut-Tiengen, Kreis Waldshut, Baden-Württemberg
Geblitzt wird im 📍 Bereich Am Landgraben, PLZ 79761 in Gurtweil. Gemeldet wurde der Blitzer am 12.03.2026 um 17:24 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 30 km/h.
(Stand: 12.03.2026, 18:18 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Nach wie vor zählt eine Geschwindigkeitsüberschreitung zu den meistbegangenen Verkehrsverstößen - und bleibt die führende Unfallursache. Denken Sie daran: Verkehrssicherheit bedeutet, die Höchstgeschwindigkeit einzuhalten oder die Geschwindigkeit den aktuellen Umständen anzupassen. Vor allem Radfahrer und Fußgänger, aber auch alle anderen Verkehrsteilnehmer, profitieren davon und werden es Ihnen danken.
Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße
- Bußgelder für Geschwindigkeitsvergehen im März 2026
- Bußgeldkatalog für Ampelverstöße im März 2026
- Bußgeldkatalog für zu dichtes Auffahren im März 2026
Die Regeln für Blitzerwarner
Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 12.03.2026, 18:18 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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bud/roj/news.de
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