Blitzer in Köln aktuell am Dienstag: Mobile Blitzer am 21.07.2026

Achtung, Radarkontrolle! Am 21.07.2026 kann es für Verkehrsteilnehmer in Köln unangenehm werden. Wir zeigen Ihnen, auf welchen Straßen Sie am Dienstag besser keine Tempoüberschreitung riskieren sollten.

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Behalten Sie Ihren Tacho im Auge. Mobile Radarfallen lauern täglich auf anderen Straßen. (Symbolbild) (Foto) Suche
Behalten Sie Ihren Tacho im Auge. Mobile Radarfallen lauern täglich auf anderen Straßen. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Christian Schwier

In Köln sind aktuellen Informationen zufolge gerade 6 mobile Radargeräte aufgebaut. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 21.07.2026, 15:16 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.

Die Blitzerstandorte in Köln, Nordrhein-Westfalen am 21.07.2026

StandortTempolimitgemeldetbestätigt
Astrid-Lindgren-Allee (51109 Kalk, Brück)30 km/h21.07.2026, 12:18 Uhr-
Pfälzischer Ring (50679 Innenstadt, Deutz)50 km/h21.07.2026, 13:09 Uhr-
Brühler Landstraße (50997 Rodenkirchen, Meschenich)30 km/h21.07.2026, 12:55 Uhr-
A4 (50939 Lindenthal, Klettenberg)60 km/h21.07.2026, 12:38 Uhr-
Gleueler Straße (50935 Lindenthal, Deckstein)30 km/h21.07.2026, 11:39 Uhr-
Alter Militärring (50933 Lindenthal, Müngersdorf)30 km/h21.07.2026, 09:45 Uhr-

(Stand von: 21.07.2026, 15:16 Uhr)

Geschwindigkeitskontrollen dienen der Sicherheit im Verkehr. Bitte passen Sie Ihr Tempo immer der Verkehrslage an und beachten Sie die Höchstgeschwindigkeit, um sowohl Ihre Sicherheit als auch die der übrigen Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.

Die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit kann teuer werden

Die Regeln für Blitzerwarner

Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 21.07.2026, 15:16 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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