Mobile Blitzer in Köln aktuell am Mittwoch: Hier müssen Sie sich am 29.04.2026 vor Blitzern in Acht nehmen
Mobile Blitzer in Köln! Auch heute, am Mittwoch, den 29.04.2026 sind Radarfallen am Straßenrand versteckt und ahnden Temposünder. Hier lesen Sie die aktuell gemeldeten Standorte für mobile Blitzer in Köln.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Momentan ist in Köln an insgesamt 2 Standorten die Gefahr besonders hoch, geblitzt zu werden. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in Nordrhein-Westfalen. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Köln gerechnet werden.
Alle Radarkontrollen am 29.04.2026 in Köln, Nordrhein-Westfalen
Geblitzt wird am 📍 Standort Militärringstraße, PLZ 50739 in Nippes, Longerich, Alt-Longerich. Gemeldet wurde der Blitzer am 29.04.2026 um 18:03 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 20 km/h.
Achtung desweiteren 📍 auf dem Hansaring (Postleitzahl 50670 in Innenstadt, Neustadt/Nord): Hier blitzt es in einer 30 km/h-Zone. Gemeldet wurde diese Position am 29.04.2026 um 15:15 Uhr und zusätzlich bestätigt am 29.04.2026, 19:10 Uhr.
(Stand: 29.04.2026, 19:16 Uhr)
Geblitzt worden? Hier finden Sie Hilfe: Geblitzt.de
Radarkontrollen dienen der Sicherheit im Verkehr. Bitte passen Sie Ihr Tempo immer der entsprechenden Situation an und halten Sie sich an die erlaubte Höchstgeschwindigkeit - zu Ihrem eigenen und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.
Die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit kann teuer werden
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Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps
Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein PKW fährt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 29.04.2026, 19:16 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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bud/roj/news.de
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