Mobile Blitzer in Köln aktuell am Dienstag: Mobile Blitzer am 31.03.2026
Achtung, Radarfalle! Am 31.03.2026 kann es für Autofahrer in Köln teuer werden. Auf diesen Straßen ist am Dienstag besondere Vorsicht geboten - hier sollten Sie keine Tempoverstöße riskieren.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Derzeitigen Informationen zufolge wird in Köln gerade an 3 Standorten geblitzt. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen der Messstellen verändert werden oder neue Standorte hinzukommen.
Alle Radarkontrollen am 31.03.2026 in Köln, Nordrhein-Westfalen
Geblitzt wird im 📍 Bereich Berliner Straße, PLZ 51061 in Mülheim, Höhenhaus. Gemeldet wurde der Blitzer am 31.03.2026 um 18:15 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 50 km/h.
Im 📍 Bereich Sachsenring, PLZ 50677 in Innenstadt, Südstadt, Volksgartenviertel (Tempolimit 30 km/h) ist ebenfalls momentan ein Blitzer aufgebaut. Die Positionwurde am 31.03.2026 um 16:43 Uhr gemeldet.
Aufgepasst desweiteren 📍 auf dem Salierring (Postleitzahl 50677 in Innenstadt, Südstadt, Studentenviertel): Hier wird in einer 30 km/h-Zone geblitzt. Gemeldet wurde diese Position am 31.03.2026 um 08:40 Uhr und zusätzlich bestätigt am 31.03.2026, 19:13 Uhr.
(Stand von: 31.03.2026, 19:16 Uhr)
Geblitzt worden? Bußgeldbescheid einreichen und Zeit und Geld sparen: Geblitzt.de
Mit angepasstem Fahrverhalten schützen Sie nicht nur sich, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer. Halten Sie sich daher jederzeit an die vorgegebenen Höchstgeschwindigkeiten und zeigen Sie Rücksicht gegenüber Fahrradfahrern und Fußgängern.
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Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!
Die StVO enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 31.03.2026, 19:16 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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