Blitzer in Köln aktuell am Dienstag: Wo am 25.08.2026 Radarkontrollen stattfinden
Im Umkreis von Köln müssen Autofahrer und Autofahrerinnen heute, am Dienstag, den 25.08.2026 besonders aufpassen, dass das Tachometer nicht zu viel anzeigt. Wo aktuell mobile Blitzer aufgebaut sind und Aktuelles zum Bußgeldkatalog, zeigen wir Ihnen hier auf news.de.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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In Köln wurden nach aktuellen Angaben 2 mobile Blitzer aufgebaut. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Köln kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Hier stehen aktuell am 25.08.2026 die Blitzer in Köln, Nordrhein-Westfalen
Im 📍 Bereich Auf dem Loor, PLZ 51143 in Porz, Zündorf (Tempolimit 20 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 25.08.2026 um 18:05 Uhr.
📍 Auf der Boltensternstraße, PLZ 50735 in Nippes, Riehl (Tempolimit 10 km/h) ist ebenfalls momentan ein Blitzer aufgebaut. Die Positionwurde am 25.08.2026 um 17:45 Uhr gemeldet.
(Letzte Aktualisierung: 25.08.2026, 19:15 Uhr)
Blitzer dienen der Sicherheit im Verkehr. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der entsprechenden Situation an. Wer die zulässige Höchstgeschwindigkeit einhält, schützt sich selbst und alle anderen auf der Straße.
Bußgelder bei überhöhter Geschwindigkeit
- Bußgeldkatalog für Tempovergehen im August 2026
- Bußgelder für Rotlichtverstöße im August 2026
- Bußgelder bei Nichteinhalten des Abstands im August 2026
Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten
Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 25.08.2026, 19:15 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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