Mobile Blitzer in Hürth aktuell am Dienstag: Wo Sie am 12.05.2026 in eine Radarfalle geraten können
In Hürth stehen am Dienstag mobile Radarfallen am Straßenrand. Auf news.de erfahren Sie alle gemeldeten Positionen vom 12.05.2026 und alle weiteren Informationen über mobile Blitzer in Hürth.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Im Augenblick ist in Hürth an insgesamt 2 Standorten die Gefahr für ein teures Blitzerfoto besonders hoch. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in der Region Rhein-Erft-Kreis. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Hürth gerechnet werden.
Hier stehen aktuell am 12.05.2026 die mobilen Blitzer in Hürth, Rhein-Erft-Kreis, Nordrhein-Westfalen
Aufgepasst 📍 auf der Horbeller Straße (Postleitzahl 50354 in Stotzheim, Efferen): Wie am 12.05.2026 um 18:17 Uhr gemeldet wurde, blitzt es hier in einer 30 km/h-Zone.
Seit 12.05.2026 um 17:42 Uhr ist dazu eine mobile Radarfalle im 📍 Bereich Sudetenstraße (PLZ 50354 in Stotzheim, Alstädten-Burbach) gemeldet. Bitte beachten Sie die Geschwindigkeitsbeschränkung von 50 km/h.
(Letzte Aktualisierung: 12.05.2026, 19:15 Uhr)
Geblitzt worden? Bußgeld, Punkte und Fahrverbot prüfen lassen: Geblitzt.de
Mit angepasstem Verhalten im Straßenverkehr sorgen Sie nicht nur für Ihre eigene Sicherheit, sondern auch für die aller anderen Verkehrsteilnehmer. Halten Sie sich daher jederzeit an die vorgeschriebenen Temoplimits und nehmen Sie Rücksicht auf Radfahrern und Fußgänger.
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Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?
Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 12.05.2026, 19:15 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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bud/roj/news.de
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