Mobile Blitzer in Bernkastel-Kues aktuell am Montag: Hier stehen am 23.03.2026 mobile Blitzer

Am 23.03.2026 heißt es: "Tacho im Auge behalten". Diesen Montag sollten sich alle Autofahrerinnen und Autofahrer in Bernkastel-Kues an die Geschwindigkeitsbegrenzungen halten, denn es finden Radarkontrollen statt! Hier informieren wir Sie, auf welchen Straßen sich die Blitzer in Bernkastel-Kues befinden und was sonst noch wichtig ist.

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Blitzer-Anhänger dieser Art, dem sogenannten Enforcement Trailer, funktionieren mit Laser- bzw. Lidartechnologie. (Symbolbild) (Foto) Suche
Blitzer-Anhänger dieser Art, dem sogenannten Enforcement Trailer, funktionieren mit Laser- bzw. Lidartechnologie. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / photowahn

Mobile Radarkontrollen sind aktuellen Informationen zufolge in Bernkastel-Kues an einem Standort gemeldet. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Bernkastel-Kues kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.

Hier stehen aktuell am 23.03.2026 die Radarkontrollen in Bernkastel-Kues, Kreis Bernkastel-Wittlich, Rheinland-Pfalz

Am 📍 Standort L47, PLZ 54470 in Wehlen (Tempolimit 50 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 23.03.2026 um 07:10 Uhr.

(Letzte Aktualisierung: 23.03.2026, 10:19 Uhr)

Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de

Die Geschwindigkeitsüberschreitung zählt nach wie vor zu den häufigsten Verkehrsverstößen und ist Unfallursache Nummer eins. Fahren Sie immer so, dass es der Verkehrssituation entspricht - entweder im Rahmen der vorgeschriebenen Tempolimits oder situativ angepasst. Rücksicht im Straßenverkehr zahlt sich aus: Vor allem Passanten und Fahrradfahrer werden es Ihnen danken.

Ein Blitzerfoto kann teuer werden: Der Bußgeldkatalog in Deutschland

Die Regeln für Radarwarner

Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) sind in Deutschland Geräte mit Blitzerwarnung in Echtzeit verboten. Dort heißt es sinngemäß: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“ separate Blitzerwarngeräte sind daher strikt untersagt. Ein Smartphone selbst muss zwar nicht ausgeschaltet werden, doch in Routenplanern ist die Warnfunktion zu deaktivieren. Um ein Blitzerfoto zu vermeiden, bleibt angepasstes Fahren] immer noch die sicherste Methode. Hinweise im Rundfunk sind hingegen erlaubt, da sie sich nicht allein an die Fahrzeugführenden richten.

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 23.03.2026, 10:19 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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