Mobile Blitzer in Aidlingen aktuell am Donnerstag: Raser aufgepasst! Hier wird am 26.02.2026 geblitzt

Achtung, Radarkontrolle! In Aidlingen kann es für Autofahrer am 26.02.2026 unangenehm werden. Erfahren Sie hier, wo Sie am Donnerstag unbedingt das Tempo einhalten sollten, um nicht in eine Kontrolle zu geraten.

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Eine Variante von mobilen oder teilstationären Blitzgeräten ist dieser gut gesicherte Radarkasten. (Symbolbild) (Foto) Suche
Eine Variante von mobilen oder teilstationären Blitzgeräten ist dieser gut gesicherte Radarkasten. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / fottoo

Mobile Radarkontrollen sind aktuellen Infos zufolge in Aidlingen an einem Standort gemeldet. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte für Baden-Württemberg sind daher ohne Gewähr.

Alle mobilen Blitzer am 26.02.2026 in Aidlingen, Kreis Böblingen, Baden-Württemberg

Am 📍 Standort K102, PLZ 71134 in Deufringen (Tempolimit 50 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 26.02.2026 um 05:30 Uhr.

(Stand von: 26.02.2026, 06:15 Uhr)

Geblitzt worden? Rechtsbeistand ohne Kostenrisiko: Geblitzt.de

Radarkontrollen dienen der Sicherheit im Verkehr. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der entsprechenden Situation an und beachten Sie die Höchstgeschwindigkeit, um sowohl Ihre Sicherheit als auch die der übrigen Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.

Bußgelder bei überhöhter Geschwindigkeit

Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps

Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Auto steuert, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 26.02.2026, 06:15 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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