Blitzer in Rhauderfehn aktuell am Donnerstag: Wo am 13.08.2026 Radarfallen stehen

Autofahrer aufgepasst! Wer heute, am 13.08.2026 mit zu hohem Tempo auf Rhauderfehns Straßen unterwegs ist, könnte Post aus Flensburg bekommen. Bei uns auf news.de finden Sie alle mobilen Blitzer in Rhauderfehn am Donnerstag in der Übersicht.

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Es ist nicht die Regel, aber kommt vor: Einige mobile oder teilstationäre Blitzer nehmen Raser in beide Richtungen ins Visier. (Symbolbild) (Foto) Suche
Es ist nicht die Regel, aber kommt vor: Einige mobile oder teilstationäre Blitzer nehmen Raser in beide Richtungen ins Visier. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Christian Schwier

Zu schnelle Autofahrer und Autofahrerinnen können momentanen Infos zufolge in Rhauderfehn auf nur einer Straße in eine mobile Radarfalle tappen. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 13.08.2026, 08:17 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.

Rhauderfehn, Kreis Leer: Aktuelle Standorte für Blitzer am 13.08.2026 in der Region in Niedersachsen

Seit 13.08.2026 um 07:08 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet am 📍 Standort 1. Südwieke (PLZ 26817 in Westrhauderfehn). Hier sind 30 km/h erlaubt. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.

(Stand von: 13.08.2026, 08:17 Uhr)

Geschwindigkeitskontrollen dienen der Sicherheit im Verkehr. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der Verkehrssituation an. Wer die zulässige Höchstgeschwindigkeit einhält, schützt sich selbst und alle anderen auf der Straße.

Bußgeldkatalog: Wo im Straßenverkehr überall Strafen drohen

Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten

Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Kraftfahrzeug steuert, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 13.08.2026, 08:17 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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