Mobile Blitzer in Porta Westfalica aktuell am Freitag: Wo am 20.02.2026 Radarfallen stehen

Heute wird in Porta Westfalica die Geschwindigkeit kontrolliert. Wer am Freitag unterwegs ist, sollte besonders wachsam fahren, um einer Temposünde zu entgehen. Erfahren Sie jetzt hier, was über die mobilen Blitzer in Porta Westfalica am 20.02.2026 bekannt ist und wo Sie mit angepasster Geschwindigkeit fahren sollten.

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Halten Sie sich stets an die Geschwindigkeitsvorschriften, um einen roten Blitz vom Straßenrand zu vermeiden. (Symbolbild) (Foto) Suche
Halten Sie sich stets an die Geschwindigkeitsvorschriften, um einen roten Blitz vom Straßenrand zu vermeiden. (Symbolbild) Bild: dpa / David Ebener

Mobile Radarkontrollen sind derzeitigen Infos zufolge in Porta Westfalica an einem Standort gemeldet. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte für Nordrhein-Westfalen sind daher ohne Gewähr.

Hier stehen aktuell am 20.02.2026 die mobilen Radarkontrollen in Porta Westfalica, Kreis Minden-Lübbecke, Nordrhein-Westfalen

Seit 20.02.2026 um 11:04 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet im 📍 Bereich Portastraße (PLZ 32457 in Barkhausen). Hier sind 50 km/h erlaubt. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.

(Stand von: 20.02.2026, 11:17 Uhr)

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Geschwindigkeitskontrollen dienen der Sicherheit im Verkehr. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der Straßenlage an und halten Sie die zulässige Höchstgeschwindigkeit ein - zu Ihrem eigenen und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.

Bei Tempoverstößen werden teils hohe Bußgelder fällig

Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten

Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Kraftfahrzeug steuert, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 20.02.2026, 11:17 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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