Blitzer in Clausthal-Zellerfeld aktuell am Sonntag: Hier nimmt die Polizei am 07.06.2026 Raser ins Visier

Autofahrer aufgepasst! Wer heute (07.06.2026) mit zu hohem Tempo auf Clausthal-Zellerfelds Straßen unterwegs ist, dem drohen hohe Ordnungsgelder und sogar Fahrverbot. Bei uns auf news.de finden Sie alle mobilen Blitzer in Clausthal-Zellerfeld am Sonntag in der Übersicht.

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Mobile Blitzgeräte zieren bundesweit das Straßenbild. Bevor es teuer wird, behalten Sie immer Ihren Tacho im Auge. (Symbolbild) (Foto) Suche
Mobile Blitzgeräte zieren bundesweit das Straßenbild. Bevor es teuer wird, behalten Sie immer Ihren Tacho im Auge. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Tricky Shark

Aktuellen Informationen zufolge wird in Clausthal-Zellerfeld im Augenblick an 2 Standorten geblitzt. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte für Niedersachsen sind daher ohne Gewähr.

Clausthal-Zellerfeld, Kreis Goslar: Blitzer-Standorte am 07.06.2026 in der Region in Niedersachsen

Seit 07.06.2026 um 14:04 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet im 📍 Bereich L504 (PLZ 38707 in Bergstadt Altenau - Schulenberg i.O., Altenau). Hier gilt ein Tempolimit von 70 km/h. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.

Außerdem steht ein Blitzer im 📍 Bereich Schultal, PLZ 38707 in Bergstadt Altenau - Schulenberg i.O., Altenau. Der Standort wurde am 07.06.2026 um 09:54 Uhr gemeldet. Die vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung liegt bei 50 km/h.

(Stand: 07.06.2026, 16:45 Uhr)

Geblitzt worden? Bußgeld, Punkte und Fahrverbot prüfen lassen: Geblitzt.de

Wer rücksichtsvoll fährt, trägt zum Schutz aller Verkehrsteilnehmer bei. Bitte respektieren Sie die vorgegebenen Höchstgeschwindigkeiten und achten Sie besonders auf Fahrradfahrer und Fußgänger.

Bußgeldkatalog: Wo im Straßenverkehr überall Strafen drohen

Die Regeln für Blitzerwarner

Nach Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung ist es verboten, Geräte zu nutzen oder einsatzbereit mitzuführen, die zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen bestimmt sind. Dies betrifft nicht nur Radarwarner, sondern auch Laserstörgeräte. Wer lediglich ein Smartphone mit installierter Blitzer-App bei sich trägt, macht sich noch nicht strafbar - problematisch wird es erst, wenn die App während der Fahrt aktiv genutzt wird. Anders sieht es bei einem separaten Blitzerwarner auf dem Armaturenbrett aus: Ist dieser über die Stromversorgung] kurzfristig nutzbar, liegt eine Ordnungswidrigkeit nach der StVO vor.

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 07.06.2026, 16:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

Was sonst noch wichtig ist im Straßenverkehr:

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