Mobile Blitzer in Bovenden aktuell am Donnerstag: Raser aufgepasst! Hier wird am 04.06.2026 geblitzt

Achtung, Radarkontrolle! Am 04.06.2026 kann es für Autofahrer in Bovenden teuer werden. Erfahren Sie hier, wo Sie am Donnerstag unbedingt das Tempo einhalten sollten, um nicht in eine Kontrolle zu geraten.

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Ein Blitzerfoto kann teuer werden. Vermeiden Sie Unachtsamkeiten im Straßenverkehr und achten immer auf die vorgegebene Geschwindigkeit. (Symbolbild) (Foto) Suche
Ein Blitzerfoto kann teuer werden. Vermeiden Sie Unachtsamkeiten im Straßenverkehr und achten immer auf die vorgegebene Geschwindigkeit. (Symbolbild) Bild: dpa / Swen Pförtner

Aktuellen Informationen zufolge wird in Bovenden gerade an einem Standort geblitzt. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Bovenden gerechnet werden.

Alle mobilen Blitzer am 04.06.2026 in Bovenden, Kreis Göttingen, Niedersachsen

Geblitzt wird 📍 auf dem Wurzelbruchweg, PLZ 37120 in Bovenden. Gemeldet wurde der Blitzer am 04.06.2026 um 15:22 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 30 km/h.

(Stand: 04.06.2026, 16:16 Uhr)

Geblitzt worden? Bußgeld, Punkte und Fahrverbot prüfen lassen: Geblitzt.de

Geschwindigkeitskontrollen dienen der Sicherheit im Verkehr. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der Straßenlage an. Wer die Tempo-Limits einhält, schützt sich selbst und alle anderen auf der Straße.

Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße

Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten

Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 04.06.2026, 16:16 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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/roj/news.de

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