Blitzer in Bad Fallingbostel aktuell am Donnerstag: Raser aufgepasst! Hier wird am 26.03.2026 geblitzt
"Tacho im Auge behalten" heißt es am 26.03.2026. Diesen Donnerstag sollten sich alle Teinehmer im Straßenverkehr in Bad Fallingbostel an die vorgeschriebenen Geschwindigkeit halten, denn sonst könnte es teuer werden! Wir haben alle Positionen für aufgebaute Blitzer in Bad Fallingbostel im Überblick.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Im Augenblick ist in Bad Fallingbostel an einem Standort die Gefahr besonders hoch, in einen Blitzer zu fahren. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Bad Fallingbostel kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Bad Fallingbostel, Heidekreis: Aktuelle Standorte für mobile Blitzer am 26.03.2026 in der Region in Niedersachsen
Aufgepasst am 📍 Standort L163 (Postleitzahl 29683 in Mengebostel, Allerhop): Wie am 26.03.2026 um 06:39 Uhr gemeldet wurde, blitzt es hier in einer 50 km/h-Zone.
(Letzte Aktualisierung: 26.03.2026, 15:18 Uhr)
Geblitzt worden? Prüfen Sie Ihre Rechte: Geblitzt.de
Ein angepasstes Fahrverhalten erhöht nicht nur Ihre Sicherheit, sondern auch die der übrigen Verkehrsteilnehmer. Halten Sie sich daher immer an die vorgeschriebenen Temoplimits und zeigen Sie Rücksicht gegenüber Radfahrern und Fußgängern.
Bei Tempoverstößen werden teils hohe Bußgelder fällig
- Bußgelder für Geschwindigkeitsvergehen im März 2026
- Bußgelder für Ampelvergehen im März 2026
- Bußgelder bei Nichteinhalten des Abstands im März 2026
Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?
Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 26.03.2026, 15:18 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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