Blitzer in Emstek aktuell am Mittwoch: Wo am 03.12.2025 Radarfallen stehen

Auf den Straßen finden regelmäßig Geschwindigkeitskontrollen statt. Auch am heutigen Mittwoch, 03.12.2025 wird in Emstek geblitzt. Wir haben alle Einsatzorte der mobilen Blitzer für Sie.

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Auch hinter Leitplanken lauert manchmal das teure Blitzerfoto. Autofahrer sollten stets mit angepasstem Tempo fahren. (Symbolbild) (Foto) Suche
Auch hinter Leitplanken lauert manchmal das teure Blitzerfoto. Autofahrer sollten stets mit angepasstem Tempo fahren. (Symbolbild) Bild: dpa / Christian Lademann

In Emstek ist aktuellen Informationen zufolge gerade genau ein mobiles Radargerät im Einsatz. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen der Messstellen verändert werden oder neue Standorte hinzukommen.

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Hier stehen aktuell am 03.12.2025 die Blitzer in Emstek, Kreis Cloppenburg, Niedersachsen

Aufgepasst im 📍 Bereich B72 (Postleitzahl 49685 in Emstek, Diekhaus): Wie am 03.12.2025 um 07:06 Uhr gemeldet wurde, blitzt es hier in einer 100 km/h-Zone.

(Stand: 03.12.2025, 07:15 Uhr)

Geblitzt worden? Bußgeldbescheid einreichen und Zeit und Geld sparen: Geblitzt.de

Mit sicherem Fahrstil sorgen Sie nicht nur für Ihre eigene Sicherheit, sondern auch für die aller anderen Verkehrsteilnehmer. Bitte beachten Sie immer die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten und nehmen Sie Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer.

Bei Tempoverstößen werden teils hohe Bußgelder fällig

Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?

Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein PKW fährt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“

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+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 03.12.2025, 07:15 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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