Blitzer in Fröndenberg/Ruhr aktuell am Donnerstag: Wo Sie am 24.09.2026 in eine Radarfalle geraten können

Autofahrer aufgepasst! Wer am heutigen Donnerstag (24.09.2026) mit hoher Geschwindigkeit auf Fröndenberg/Ruhrs Straßen unterwegs ist, muss mit hohen Gebühren bis hin zum Führerscheinentzug rechnen. Bei uns auf news.de finden Sie alle Positionen mobiler Blitzer in Fröndenberg/Ruhr am heutigen Donnerstag in der Übersicht.

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Es ist nicht die Regel, aber kommt vor: Einige mobile oder teilstationäre Blitzer nehmen Raser in beide Richtungen ins Visier. (Symbolbild) (Foto) Suche
Es ist nicht die Regel, aber kommt vor: Einige mobile oder teilstationäre Blitzer nehmen Raser in beide Richtungen ins Visier. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Christian Schwier

In Fröndenberg/Ruhr wurde nach aktuellen Angaben ein mobiler Blitzer gemeldet. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen der Messstellen verändert werden oder neue Standorte hinzukommen.

Die Blitzerstandorte in Fröndenberg/Ruhr, Kreis Unna, Nordrhein-Westfalen am 24.09.2026

Vorsicht am 📍 Standort Im Wiesengrund (Postleitzahl 58730 in Hohenheide auf Höhe Gesamtschule Fröndenberg): Wie am 24.09.2026 um 15:10 Uhr gemeldet wurde, blitzt es hier in einer 30 km/h-Zone.

(Stand von: 24.09.2026, 16:15 Uhr)

Blitzer dienen der Sicherheit im Verkehr. Bitte passen Sie Ihr Tempo immer der Straßenlage an. Wer die Tempo-Limits einhält, schützt sich selbst und alle anderen auf der Straße.

Die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit kann teuer werden

Die Regeln für Radarwarner

Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 24.09.2026, 16:15 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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