Mobile Blitzer in Fröndenberg/Ruhr aktuell am Mittwoch: Fuß vom Gas! Radarkontrollen am 15.04.2026

Auf den Straßen finden regelmäßig Geschwindigkeitsmessungen statt. Geblitzt am heutigen Mittwoch, 15.04.2026 auch in Fröndenberg/Ruhr. Hier erhalten Sie alle Informationen zu den heutigen Standorten der mobilen Blitzer.

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Raser sollten sich immer an die vorgegebene Geschwindigkeit halten, bei überhöhtem Tempo kann es teuer werden. (Symbolbild) (Foto) Suche
Raser sollten sich immer an die vorgegebene Geschwindigkeit halten, bei überhöhtem Tempo kann es teuer werden. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Ralf Geithe

In Fröndenberg/Ruhr stehen derzeit 3 mobile Radarkontrollen bereit, um Schnellfahrer zu ahnden. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte für die Region Unna sind daher ohne Gewähr.

Die Standorte für Radarfallen in Fröndenberg/Ruhr, Kreis Unna, Nordrhein-Westfalen am 15.04.2026

📍 Auf der Alleestraße, PLZ 58730 in Westick (Tempolimit 30 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 15.04.2026 um 11:34 Uhr.

Am 📍 Standort Ardeyer Straße, PLZ 58730 in Langschede (Tempolimit 50 km/h) ist ebenfalls momentan ein Blitzer aufgebaut. Der Standortwurde am 15.04.2026 um 09:06 Uhr gemeldet.

Desweiteren ist ein Blitzer im 📍 Bereich B233, PLZ 58730 aufgebaut, Tempolimit hier: 60 km/h. Die Position ist seit 15.04.2026 um 07:46 Uhr bekannt.

(Letzte Aktualisierung: 15.04.2026, 12:21 Uhr)

Geblitzt worden? Prüfen Sie Ihre Rechte: Geblitzt.de

Geschwindigkeitskontrollen dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie Ihr Tempo immer der Straßenlage an. Wer die Tempo-Limits einhält, schützt sich selbst und alle anderen auf der Straße.

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Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?

Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein Auto steuert, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 15.04.2026, 12:21 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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