Blitzer in Lünen aktuell am Donnerstag: Wo Sie am 11.06.2026 in eine Radarfalle geraten können
Am 11.06.2026 heißt es: "Fuß vom Gas". Auch am heutigen Donnerstag sollten sich alle Teinehmer im Straßenverkehr in Lünen an die erlaubte Geschwindigkeit halten, denn es könnte blitzen! Hier auf news.de finden Sie alle aktuellen mobilen Blitzer in Lünen und was Sie sonst noch beachten müssen.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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In Lünen ist aktuellen Informationen zufolge gerade genau ein mobiles Radargerät aufgebaut. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Lünen kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Die Standorte für Radarfallen in Lünen, Kreis Unna, Nordrhein-Westfalen am 11.06.2026
Aufgepasst im 📍 Bereich Wehrenboldstraße (Postleitzahl 44534 in Wethmar): Wie am 11.06.2026 um 14:15 Uhr gemeldet wurde, wird hier in einer 30 km/h-Zone geblitzt.
(Stand von: 11.06.2026, 16:15 Uhr)
Geblitzt worden? Hier finden Sie Hilfe: Geblitzt.de
Radarkontrollen dienen der Sicherheit im Verkehr. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der entsprechenden Situation an und beachten Sie die Höchstgeschwindigkeit, um sowohl Ihre Sicherheit als auch die der übrigen Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.
Bei Tempoverstößen werden teils hohe Bußgelder fällig
- Bußgelder für Tempoverstöße im Juni 2026
- Bußgeldkatalog für Rotlichtverstöße im Juni 2026
- Bußgeldkatalog bei Nichteinhalten des Abstands im Juni 2026
Die Regeln für Blitzerwarner
Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 11.06.2026, 16:15 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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bud/roj/news.de
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