Mobile Blitzer in Castrop-Rauxel aktuell am Sonntag: Wo am 19.04.2026 Radarfallen stehen

Mobile Blitzer in Castrop-Rauxel! Auch am heutigen Sonntag (19.04.2026) sind Radarkontrollen versteckt und ahnden Raser. Hier lesen Sie die aktuell gemeldeten Standorte für mobile Blitzer in Castrop-Rauxel.

Erstellt von - Uhr

Eine Variante von mobilen oder teilstationären Blitzgeräten ist dieser gut gesicherte Radarkasten. (Symbolbild) (Foto) Suche
Eine Variante von mobilen oder teilstationären Blitzgeräten ist dieser gut gesicherte Radarkasten. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / fottoo

Mobile Radarkontrollen sind aktuellen Informationen zufolge in Castrop-Rauxel an einem Standort gemeldet. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in Nordrhein-Westfalen. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Castrop-Rauxel gerechnet werden.

Die Standorte für Radarkontrollen in Castrop-Rauxel, Kreis Recklinghausen, Nordrhein-Westfalen am 19.04.2026

Seit 19.04.2026 um 09:44 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet im 📍 Bereich A45 (PLZ 44581 in Mengede, Ickern Nord). Hier sind 40 km/h erlaubt. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.

(Stand: 19.04.2026, 12:15 Uhr)

Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de

Ein angepasstes Fahrverhalten erhöht nicht nur Ihre Sicherheit, sondern auch die der übrigen Verkehrsteilnehmer. Bitte respektieren Sie die zulässigen Temoplimits und achten Sie besonders auf Radfahrer und Fußgänger.

Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße

Die Regeln für Blitzerwarner

Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 19.04.2026, 12:15 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

Weitere interessante KFZ-Themen:

/roj/news.de

Erfahren Sie hier mehr über die journalistischen Standards und die Redaktion von news.de.