Blitzer in Auerbach/Vogtland aktuell am Freitag: Fuß vom Gas! Radarfallen am 06.03.2026

Heute wird in Auerbach/Vogtland die Geschwindigkeit kontrolliert. Wer am Freitag unterwegs ist, sollte besonders wachsam fahren, um einer Radarfalle zu entgehen. Auf welchen Straßen in Auerbach/Vogtland am 06.03.2026 mobile Blitzer stehen und was Sie sonst noch wissen sollten, erfahren Sie bei news.de.

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Einige Varianten von mobilen Blitzgeräten sind sehr schnell und flexibel einsetzbar und können an jeder Straßenecke lauern. (Symbolbild) (Foto) Suche
Einige Varianten von mobilen Blitzgeräten sind sehr schnell und flexibel einsetzbar und können an jeder Straßenecke lauern. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Iveta

Temposünder können aktuellen Infos zufolge in Auerbach/Vogtland auf nur einer Straße in eine mobile Radarfalle tappen. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen der Messstellen verändert werden oder neue Standorte hinzukommen.

Die Standorte für Radarkontrollen in Auerbach/Vogtland, Vogtlandkreis, Sachsen am 06.03.2026

Seit 06.03.2026 um 14:41 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet am 📍 Standort Am Sportplatz (PLZ 08209 in Reumtengrün). Hier sind 30 km/h erlaubt. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.

(Stand: 06.03.2026, 14:45 Uhr)

Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de

Radarkontrollen dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der Verkehrslage an und halten Sie sich an die zulässige Höchstgeschwindigkeit - zu Ihrem eigenen und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.

Ein Blitzerfoto kann teuer werden: Der Bußgeldkatalog in Deutschland

Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten

Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein Fahrzeug, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 06.03.2026, 14:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

Was sonst noch wichtig ist im Straßenverkehr:

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