Blitzer in Bad Lausick aktuell am Sonntag: Fuß vom Gas! Blitzer am 10.05.2026

Achtung, Radarfalle! Am 10.05.2026 kann es für Verkehrsteilnehmer in Bad Lausick teuer werden. Wir zeigen Ihnen, auf welchen Straßen Sie am Sonntag besser keine Geschwindigkeitsverstöße riskieren sollten.

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Ein kurzes rotes Licht vom Straßenrand und es ist passiert: Fährt man mit überhöhter Geschwindigkeit, ist die Gefahr hoch, in eine Radarfalle zu tappen. (Symbolbild) (Foto) Suche
Ein kurzes rotes Licht vom Straßenrand und es ist passiert: Fährt man mit überhöhter Geschwindigkeit, ist die Gefahr hoch, in eine Radarfalle zu tappen. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / silentalex88

Geblitzt wird in Bad Lausick den Verkehrsinformationen zufolge gerade an nur einem Standort. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 10.05.2026, 19:45 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.

Alle mobilen Blitzer am 10.05.2026 in Bad Lausick, Kreis Leipzig, Sachsen

Vorsicht 📍 auf der Wüstungssteiner Straße (Postleitzahl 04651 in Wüstungsstein): Wie am 10.05.2026 um 17:47 Uhr gemeldet wurde, wird hier in einer 50 km/h-Zone geblitzt.

(Stand von: 10.05.2026, 19:45 Uhr)

Geblitzt worden? Bußgeld, Punkte und Fahrverbot prüfen lassen: Geblitzt.de

Mit angepasstem Verhalten im Straßenverkehr sorgen Sie nicht nur für Ihre eigene Sicherheit, sondern auch für die aller anderen Verkehrsteilnehmer. Bitte respektieren Sie die vorgegebenen Temoplimits und achten Sie besonders auf Radfahrer und Fußgänger.

Raser und Drängler müssen mit Bußgeldern und Fahrverbot rechnen

Die Regeln für Blitzerwarner

Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Auto steuert, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 10.05.2026, 19:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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