Blitzer in Kirchdorf am Inn aktuell am Mittwoch: Wo wird heute, am 03.12.2025 geblitzt?
Rasern in Kirchdorf am Inn drohen diesen Mittwoch (03.12.2025) deftige Strafen, denn es wird wieder mal geblitzt. Alle Infos zu mobilen Blitzern und wo Sie heute besonders vorsichtig sein sollten, erfahren Sie hier in diesem Artikel.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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In Kirchdorf am Inn steht derzeit nur eine mobile Radarkontrolle bereit, um Schnellfahrer zu ahnden. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in Bayern. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Kirchdorf am Inn gerechnet werden.
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Kirchdorf am Inn, Kreis Rottal-Inn: Aktuelle Radarkontrollen am 03.12.2025 in der Region in Bayern
Seit 03.12.2025 um 06:26 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet im 📍 Bereich B12 (PLZ 84375 in Seibersdorf, Deindorf). Hier gilt ein Tempolimit von 70 km/h. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.
(Stand: 03.12.2025, 06:48 Uhr)
Geblitzt worden? Bußgeld, Punkte und Fahrverbot prüfen lassen: Geblitzt.de
Zu den am weitesten verbreiteten Verkehrsverstößen gehört weiterhin die Nichteinhaltung der Höchstgeschwindigkeit - und sie bleibt Unfallursache Nummer eins. Bitte fahren Sie zur allgemeinen Verkehrssicherheit immer entsprechend der vorgegebenen Tempolimits oder der Verkehrssituation angepasst. Rücksicht im Straßenverkehr zahlt sich aus: Vor allem Passanten und Fahrradfahrer werden es Ihnen danken.
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Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!
Laut StVO sind in Deutschland Geräte mit Blitzerwarnung in Echtzeit verboten. Dort ist festgelegt: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“ Externe Radarwarner sind daher strikt untersagt. Ein Handy selbst muss zwar nicht ausgeschaltet werden, doch in Routenplanern ist die Warnfunktion zu deaktivieren. Um ein Blitzerfoto zu vermeiden, bleibt die Einhaltung der Tempolimits] immer noch die sicherste Methode. Hinweise im Rundfunk sind hingegen erlaubt, da sie sich nicht allein an die Fahrzeugführenden richten.
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+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 03.12.2025, 06:48 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
bud/roj/news.de
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