Mobile Blitzer in Bad Heilbrunn aktuell am Montag: Fuß vom Gas! Radarkontrollen am 30.03.2026
Am 30.03.2026 heißt es: "Fuß vom Gas". Auch an diesem Montag sollten sich alle Teinehmer im Straßenverkehr in Bad Heilbrunn an die Geschwindigkeitsbegrenzungen halten, denn es könnte blitzen! Hier finden Sie alle aktuellen mobilen Blitzer in Bad Heilbrunn und was Sie sonst noch beachten müssen.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Geblitzt wird in Bad Heilbrunn den Verkehrsinformationen zufolge im Augenblick an nur einem Standort. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in der Region Bad Tölz-Wolfratshausen. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Bad Heilbrunn gerechnet werden.
Hier stehen aktuell am 30.03.2026 die mobilen Radarfallen in Bad Heilbrunn, Kreis Bad Tölz-Wolfratshausen, Bayern
Achtung im 📍 Bereich B11 (Postleitzahl 83670 in Bad Heilbrunn, Untersteinbach): Wie am 30.03.2026 um 06:36 Uhr gemeldet wurde, wird hier in einer 50 km/h-Zone geblitzt.
(Stand: 30.03.2026, 11:46 Uhr)
Geblitzt worden? Rechtsbeistand ohne Kostenrisiko: Geblitzt.de
Die Tempoüberschreitung zählt nach wie vor zu den häufigsten Verstößen im Straßenverkehr und ist Unfallursache Nummer eins. Fahren Sie immer so, dass es der Straßenlage entspricht - entweder im Rahmen der vorgeschriebenen Tempolimits oder situativ angepasst. Andere Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fahrradfahrer und Fußgänger werden es Ihnen danken.
Die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit kann teuer werden
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Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps
Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 30.03.2026, 11:46 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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