Mobile Blitzer in Bad Aibling aktuell am Mittwoch: Mobile Blitzer am 14.01.2026
Achtung, Radarfalle! Am 14.01.2026 kann es für Verkehrsteilnehmer in Bad Aibling teuer werden. Auf diesen Straßen ist am Mittwoch besondere Vorsicht geboten - hier sollten Sie keine Geschwindigkeitsüberschreitung riskieren.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
Suche
Zu schnelle Autofahrer können aktuellen Meldungen zufolge in Bad Aibling im Augenblick auf nur einer Straße in einen Blitzer geraten. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte sind daher ohne Gewähr.
Die Blitzerstandorte in Bad Aibling, Kreis Rosenheim, Bayern am 14.01.2026
Vorsicht am 📍 Standort Harthauser Straße (Postleitzahl 83043 in Mietraching, Harthausen, Thürham): Wie am 14.01.2026 um 08:06 Uhr gemeldet wurde, blitzt es hier in einer 30 km/h-Zone.
(Letzte Aktualisierung: 14.01.2026, 10:46 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Die Geschwindigkeitsüberschreitung ist noch immer eine der häufigsten Verkehrsverstöße auf den Straßen und sogleich Unfallursache Nummer eins. Bitte fahren Sie zur Erhaltung der allgemeinen Verkehrssicherheit immer entsprechend der vorgegebenen Tempolimits oder der Verkehrssituation angepasst. Vor allem die schwächeren Verkehrsteilnehmer - Fußgänger und Fahrradfahrer - werden Ihre Rücksicht zu schätzen wissen.
Bußgeldkatalog: Wo im Straßenverkehr überall Strafen drohen
- Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsüberschreitungen im Januar 2026
- Bußgelder für Rotlichtverstöße im Januar 2026
- Bußgeldkatalog für Abstandsvergehen im Januar 2026
Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!
Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein PKW fährt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 14.01.2026, 10:46 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
Auch interessant zum Thema Auto und Straßenverkehr:
- Clean-Eating: Was verbirgt sich hinter dem Foodtrend aus Hollywood
- Bei diesen Vergehen droht neben Geldstrafe auch der Führerscheinentzug!
bud/roj/news.de
Erfahren Sie hier mehr über die journalistischen Standards und die Redaktion von news.de.