Blitzer in Röttenbach aktuell am Dienstag: Wo wird heute, am 10.03.2026 geblitzt?
Im Straßenverkehr von Röttenbach müssen Verkehrsteilnehmer heute, am Dienstag, den 10.03.2026 ganz besonders aufpassen, dass sie nicht zu viel auf dem Tacho haben. Wo aktuell Blitzer aufgebaut sind und wie hoch die Geldstrafen ausfallen können, lesen Sie hier auf news.de.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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In Röttenbach ist aktuellen Informationen zufolge gerade genau ein mobiles Radargerät gemeldet. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 10.03.2026, 10:46 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.
Hier stehen aktuell am 10.03.2026 die Radarfallen in Röttenbach, Kreis Erlangen-Höchstadt, Bayern
Seit 10.03.2026 um 10:04 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet am 📍 Standort Ringstraße (PLZ 91341 in Röttenbach). Hier gilt eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.
(Letzte Aktualisierung: 10.03.2026, 10:46 Uhr)
Geblitzt worden? Prüfen Sie Ihre Rechte: Geblitzt.de
Zu den am weitesten verbreiteten Verkehrsverstößen gehört weiterhin die Geschwindigkeitsüberschreitung - und sie bleibt Unfallursache Nummer eins. Denken Sie daran: Verkehrssicherheit bedeutet, die Höchstgeschwindigkeit einzuhalten oder die Geschwindigkeit den aktuellen Umständen anzupassen. Rücksicht im Straßenverkehr zahlt sich aus: Vor allem Passanten und Fahrradfahrer werden es Ihnen danken.
Die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit kann teuer werden
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Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps
Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 10.03.2026, 10:46 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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