Blitzer in Ebermannsdorf aktuell am Dienstag: Wo wird heute, am 30.12.2025 geblitzt?
Mobile Blitzer in Ebermannsdorf! Auch heute, am Dienstag, den 30.12.2025 sind Radarkontrollen aufgebaut und ahnden zu hohe Geschwindigkeiten. Hier lesen Sie die aktuell gemeldeten Standorte für mobile Blitzer in Ebermannsdorf.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Momentan ist in Ebermannsdorf an insgesamt 2 Standorten die Gefahr hoch, in eine Geschwindigkeitskontrolle zu fahren. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen der Messstellen verändert werden oder neue Standorte hinzukommen.
Hier stehen aktuell am 30.12.2025 die mobilen Radarkontrollen in Ebermannsdorf, Kreis Amberg-Sulzbach, Bayern
Aufgepasst am 📍 Standort B85 (Postleitzahl 92263 in Pittersberg): Wie am 30.12.2025 um 17:39 Uhr gemeldet wurde, blitzt es hier in einer 100 km/h-Zone.
Daneben ist ein Blitzer am 📍 Standort Leitenweg, PLZ 92263 in Pittersberg aufgebaut, Tempolimit hier: 100 km/h. Die Position ist seit 30.12.2025 um 13:25 Uhr bekannt.
(Stand von: 30.12.2025, 18:45 Uhr)
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Zu den am weitesten verbreiteten Verkehrsverstößen gehört weiterhin die Geschwindigkeitsüberschreitung - und sie bleibt Unfallursache Nummer eins. Denken Sie daran: Verkehrssicherheit bedeutet, die Höchstgeschwindigkeit einzuhalten oder die Geschwindigkeit den aktuellen Umständen anzupassen. Vor allem Fahrradfahrer und Passanten, aber auch alle anderen Verkehrsteilnehmer, profitieren davon und werden es Ihnen danken.
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Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten
Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Kraftfahrzeug steuert, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 30.12.2025, 18:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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bud/roj/news.de
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