Mobile Blitzer in Ursensollen aktuell am Donnerstag: Wo Sie am 04.12.2025 in eine Radarfalle geraten können
"Tacho im Auge behalten" heißt es am 04.12.2025. Auch am heutigen Donnerstag sollten sich alle Autofahrer in Ursensollen an die Geschwindigkeitsbegrenzungen halten, denn es finden Radarkontrollen statt! In diesem Artikel auf news.de finden Sie die aktuellen Blitzerstandorte in Ursensollen und was Sie sonst noch beachten müssen.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Geblitzt wird in Ursensollen nach aktuellen Informationen gerade an 2 Standorten. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Ursensollen kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
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Hier stehen aktuell am 04.12.2025 die mobilen Radarkontrollen in Ursensollen, Kreis Amberg-Sulzbach, Bayern
Seit 04.12.2025 um 10:30 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet auf dem Buchenweg (PLZ 92289 in Littenschwang). Hier gilt ein Tempolimit von 50 km/h. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.
Desweiteren ist ein Blitzer im 📍 Bereich Hohenburger Straße, PLZ 92289 in Hohenkemnath aufgebaut, Tempolimit hier: 50 km/h. Die Position ist seit 04.12.2025 um 07:43 Uhr bekannt.
(Stand: 04.12.2025, 10:46 Uhr)
Geblitzt worden? Bußgeld, Punkte und Fahrverbot prüfen lassen: Geblitzt.de
Geschwindigkeitskontrollen dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der Straßenlage an und halten Sie sich an die erlaubte Höchstgeschwindigkeit zu Ihrem eigenen und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.
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Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?
Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“
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+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 04.12.2025, 10:46 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
bud/roj/news.de
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