Blitzer in Schnaittenbach aktuell am Donnerstag: Hier müssen Sie sich am 24.09.2026 vor Blitzern in Acht nehmen
"Tacho im Auge behalten" heißt es am 24.09.2026. Diesen Donnerstag sollten sich alle Autofahrerinnen und Autofahrer in Schnaittenbach an das vorgeschriebenen Tempo halten, denn es sind Radarkontrollen aufgebaut! In diesem Artikel informieren wir Sie, auf welchen Straßen sich die Blitzer in Schnaittenbach befinden und was sonst noch wichtig ist.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
Suche
Momentanen Meldungen zufolge wird in Schnaittenbach gerade an einem Standort geblitzt. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Schnaittenbach kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Schnaittenbach, Kreis Amberg-Sulzbach: Aktuelle Radarfallen am 24.09.2026 in der Region in Bayern
Achtung am 📍 Standort Amberger Straße (Postleitzahl 92253 in Haidhof): Wie am 24.09.2026 um 08:00 Uhr gemeldet wurde, wird hier in einer 30 km/h-Zone geblitzt.
(Stand von: 24.09.2026, 11:48 Uhr)
Blitzer dienen der Sicherheit im Verkehr. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der entsprechenden Situation an und halten Sie die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit ein - zu Ihrem eigenen und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.
Bußgelder bei überhöhter Geschwindigkeit
- Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen im September 2026
- Bußgeldkatalog für Ampelverstöße im September 2026
- Bußgeldkatalog für Abstandsunterschreitung im September 2026
Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!
Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein Kraftfahrzeug steuert, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 24.09.2026, 11:48 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
Weitere interessante KFZ-Themen:
- Eilmeldungen im Überblick: Die aktuelle Nachrichtenlage auf news.de
- Die eigene Ladestation für E-Autos: Tipps für die richtige Wallbox
bud/roj/news.de
Erfahren Sie hier mehr über die journalistischen Standards und die Redaktion von news.de.