Blitzer in Schwarzenbruck aktuell am Freitag: Wo Sie am 19.12.2025 in eine Radarfalle geraten können
Achtung, Radarfalle! Am 19.12.2025 kann es für Autofahrer in Schwarzenbruck kostspielig werden. Erfahren Sie hier, wo Sie am Freitag unbedingt das Tempo einhalten sollten, um nicht in eine Kontrolle zu geraten.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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In Schwarzenbruck ist aktuellen Informationen zufolge gerade genau ein mobiles Radargerät gemeldet. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in der Region Nürnberger Land. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Schwarzenbruck gerechnet werden.
Hier stehen aktuell am 19.12.2025 die Radarfallen in Schwarzenbruck, Kreis Nürnberger Land, Bayern
Vorsicht im 📍 Bereich Regensburger Straße (Postleitzahl 90592 in Ochenbruck): Wie am 19.12.2025 um 09:52 Uhr gemeldet wurde, wird hier in einer 30 km/h-Zone geblitzt.
(Stand: 19.12.2025, 10:45 Uhr)
Geblitzt worden? Prüfen Sie Ihre Rechte: Geblitzt.de
Die Tempoüberschreitung zählt nach wie vor zu den häufigsten Verkehrsverstößen und ist Unfallursache Nummer eins. Zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer gilt: Halten Sie die Höchstgeschwindigkeit ein oder richten Sie Ihr Tempo nach den Umständen im Straßenverkehr. Vor allem die schwächeren Verkehrsteilnehmer - Passanten und Fahrradfahrer - werden Ihre Rücksicht zu schätzen wissen.
Ein Blitzerfoto kann teuer werden: Der Bußgeldkatalog in Deutschland
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Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!
Nach § 23 StVO ist es Fahrzeugführern untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder einsatzbereit mitzuführen, das zur Erkennung oder Beeinträchtigung von Kontrollmaßnahmen bestimmt ist. Betroffen sind nicht nur Radarwarner, sondern auch sogenannte Laserstörgeräte. Wer ein Handy bei sich führt, auf dem eine Radarwarn-App installiert ist, muss zunächst nichts befürchten – strafbar ist nur die Einschaltung während der Fahrt. Wer jedoch einen separaten Blitzerwarner auf dem Armaturenbrett installiert hat, der über die Bordelektrik kurzfristig betriebsfähig ist, begeht eine strafbare Handlung im Sinne der StVO.
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 19.12.2025, 10:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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bud/roj/news.de
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