Mobile Blitzer in Nürnberg aktuell am Montag: Wo am 20.04.2026 Radarkontrollen stattfinden
Achtung Autofahrer! Wer am heutigen Montag (20.04.2026) mit hoher Geschwindigkeit auf Nürnbergs Straßen unterwegs ist, dem drohen hohe Bußgelder und sogar der Entzug des Führerscheins. Hier auf news.de finden Sie alle Standorte mobiler Blitzer in Nürnberg an diesem Montag in der Übersicht.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Momentanen Informationen zufolge wird in Nürnberg im Augenblick an 6 Standorten geblitzt. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Nürnberg kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Nürnberg: Aktuelle Radarkontrollen am 20.04.2026 in der Region in Bayern
| Standort | Tempolimit | gemeldet | bestätigt |
|---|---|---|---|
| Ansbacher Straße (90449 Röthenbach bei Schweinau, Röthenbach Ost im Bereich Shell) | 50 km/h | 20.04.2026, 11:17 Uhr | - |
| Schweinauer Hauptstraße (90441 Schweinau) | 30 km/h | 20.04.2026, 10:51 Uhr | - |
| Frankenstraße (90461 Hasenbuck, Hummelstein) | 30 km/h | 20.04.2026, 09:59 Uhr | - |
| Zweibrückener Straße (90441 Sandreuth, Hohe Marter) | 30 km/h | 20.04.2026, 09:02 Uhr | - |
| Schnieglinger Straße (90419 Sankt Johannis, Sandberg) | 30 km/h | 20.04.2026, 08:11 Uhr | - |
| Hamburger Straße (90451 Eibach, Maiach) | 50 km/h | 20.04.2026, 07:06 Uhr | - |
(Stand von: 20.04.2026, 11:46 Uhr)
Geblitzt worden? Bußgeld, Punkte und Fahrverbot prüfen lassen: Geblitzt.de
Zu den am weitesten verbreiteten Verstößen im Straßenverkehr gehört weiterhin die Geschwindigkeitsüberschreitung - und sie bleibt Unfallursache Nummer eins. Fahren Sie immer so, dass es der Verkehrssituation entspricht - entweder im Rahmen der vorgeschriebenen Tempolimits oder situativ angepasst. Vor allem die schwächeren Verkehrsteilnehmer - Fußgänger und Fahrradfahrer - werden Ihre Rücksicht zu schätzen wissen.
Die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit kann teuer werden
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Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps
Nach § 23 StVO ist es verboten, technische Hilfsmittel zu nutzen oder einsatzbereit mitzuführen, die zur Warnung oder Beeinflussung von Kontrollmaßnahmen bestimmt sind. Dies betrifft nicht nur Radarwarner, sondern auch Laserblocker. Wer lediglich ein Handy mit installierter Radarwarn-App bei sich trägt, macht sich noch nicht strafbar - problematisch wird es erst, wenn die App während der Fahrt eingeschaltet wird. Anders sieht es bei einem separaten Blitzerwarner auf dem Armaturenbrett aus: Ist dieser über die Stromversorgung] kurzfristig nutzbar, liegt eine strafbare Handlung nach der StVO vor.
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 20.04.2026, 11:46 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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