Blitzer in Nürnberg aktuell am Donnerstag: Hier wird heute, am 05.03.2026 geblitzt
Achtung, Radarfalle! Am 05.03.2026 kann es für Verkehrsteilnehmer in Nürnberg kostspielig werden. Wir zeigen Ihnen, auf welchen Straßen Sie am Donnerstag besser keine Tempoüberschreitung riskieren sollten.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Geblitzt wird in Nürnberg den Verkehrsinformationen zufolge im Augenblick an 6 Standorten. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 05.03.2026, 10:45 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.
Alle mobilen Blitzer am 05.03.2026 in Nürnberg, Bayern
| Standort | Tempolimit | gemeldet | bestätigt |
|---|---|---|---|
| Erlenstegenstraße (90491 Erlenstegen) | 50 km/h | 05.03.2026, 10:38 Uhr | - |
| Sulzbacher Straße (90489 Gärten bei Wöhrd) | 50 km/h | 05.03.2026, 10:32 Uhr | - |
| Liegnitzer Straße (90473 Altenfurt, Langwasser Südost) | 50 km/h | 05.03.2026, 10:22 Uhr | - |
| Schweinauer Hauptstraße (90441 Schweinau) | 50 km/h | 05.03.2026, 09:09 Uhr | - |
| Schleifweg (90409 Großreuth hinter der Veste, Schleifweg) | 30 km/h | 05.03.2026, 07:31 Uhr | - |
| Ostendstraße (90482 Mögeldorf) | v km/h | 05.03.2026, 06:49 Uhr | - |
(Letzte Aktualisierung: 05.03.2026, 10:45 Uhr)
Geblitzt worden? Bußgeldbescheid einreichen und Zeit und Geld sparen: Geblitzt.de
Radarkontrollen dienen der Sicherheit im Verkehr. Bitte passen Sie Ihr Tempo immer der entsprechenden Situation an. Wer die Tempo-Limits einhält, schützt sich selbst und alle anderen auf der Straße.
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Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps
Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Kraftfahrzeug steuert, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 05.03.2026, 10:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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bud/roj/news.de
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