Blitzer in Zusmarshausen aktuell am Mittwoch: Mobile Blitzer am 21.10.2026

Achtung, Radarfalle! Am 21.10.2026 kann es für Verkehrsteilnehmer in Zusmarshausen teuer werden. Erfahren Sie hier, wo Sie am Mittwoch unbedingt das Tempo einhalten sollten, um nicht in eine Kontrolle zu geraten.

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Kompakte mobile Radarfallen auf einem Dreibein sind sehr schnell aufgebaut und oft für vorbei fahrende Autofahrer kaum zu sehen. (Symbolbild) (Foto) Suche
Kompakte mobile Radarfallen auf einem Dreibein sind sehr schnell aufgebaut und oft für vorbei fahrende Autofahrer kaum zu sehen. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Lars Gieger

Mobile Radarkontrollen sind aktuellen Infos zufolge in Zusmarshausen an einem Standort gemeldet. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte sind daher ohne Gewähr.

Die Blitzerstandorte in Zusmarshausen, Kreis Augsburg, Bayern am 21.10.2026

Seit 21.10.2026 um 19:36 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet auf der Dorfstraße (PLZ 86441 in Steinekirch, Wolfsberg). Hier sind 50 km/h erlaubt. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.

(Stand von: 21.10.2026, 19:46 Uhr)

Ein vorausschauendes Fahrverhalten erhöht nicht nur Ihre Sicherheit, sondern auch die der übrigen Verkehrsteilnehmer. Bitte respektieren Sie die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten und achten Sie besonders auf Fahrradfahrer und Fußgänger.

Bei Tempoverstößen werden teils hohe Bußgelder fällig

Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps

Die StVO enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein Kraftfahrzeug steuert, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 21.10.2026, 19:46 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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