Blitzer in Pöcking aktuell am Mittwoch: Wo wird heute, am 07.01.2026 geblitzt?
Rasern in Pöcking drohen diesen Mittwoch (07.01.2026) hohe Ordnungsgelder, denn es blitzt wieder vom Straßenrand. Alle Informationen zu mobilen Blitzern und wo Sie heute besonders auf Ihr Tempo achten sollten, lesen Sie hier auf news.de.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
Suche
In Pöcking steht derzeit nur eine mobile Radarkontrolle bereit, um Schnellfahrer zu ahnden. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen der Messstellen verändert werden oder neue Standorte hinzukommen.
Die Standorte für Radarfallen in Pöcking, Kreis Starnberg, Bayern am 07.01.2026
Seit 07.01.2026 um 09:18 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet am 📍 Standort Hindenburgstraße (PLZ 82343 in Possenhofen). Hier sind 30 km/h erlaubt. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.
(Stand: 07.01.2026, 10:45 Uhr)
Geblitzt worden? Prüfen Sie Ihre Rechte: Geblitzt.de
Die Geschwindigkeitsüberschreitung ist noch immer eine der häufigsten Verstößen im Straßenverkehr auf den Straßen und sogleich Unfallursache Nummer eins. Bitte fahren Sie im Sinne der allgemeinen Verkehrssicherheit immer entsprechend der vorgegebenen Tempolimits oder der Verkehrssituation angepasst. Vor allem Fahrradfahrer und Fußgänger, aber auch alle anderen Verkehrsteilnehmer, profitieren davon und werden es Ihnen danken.
Ein Blitzerfoto kann teuer werden: Der Bußgeldkatalog in Deutschland
- Bußgelder für Tempoüberschreitungen im Januar 2026
- Bußgeldkatalog für Ampelvergehen im Januar 2026
- Bußgelder für Abstandsunterschreitung im Januar 2026
Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?
Die StVO enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 07.01.2026, 10:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
Weitere Artikel aus der Automobilbranche:
- Eilmeldungen im Überblick: Die aktuelle Nachrichtenlage auf news.de
- Bei diesen Vergehen droht neben Geldstrafe auch der Führerscheinentzug!
bud/roj/news.de
Erfahren Sie hier mehr über die journalistischen Standards und die Redaktion von news.de.