Mobile Blitzer in Eching aktuell am Montag: Wo am 02.03.2026 Radarkontrollen stattfinden

Mobile Blitzer in Eching! Auch heute, am Montag, den 02.03.2026 sind Radarfallen am Straßenrand aufgebaut und ahnden Geschwindigkeitsverstöße. Hier lesen Sie die aktuell gemeldeten Standorte für mobile Blitzer in Eching.

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Tempokontrollen sind auf unseren Straßen Gang und Gebe. Täglich werden eine Vielzahl von Blitzerfotos verteilt. (Symbolbild) (Foto) Suche
Tempokontrollen sind auf unseren Straßen Gang und Gebe. Täglich werden eine Vielzahl von Blitzerfotos verteilt. (Symbolbild) Bild: dpa / Jan Woitas

Mobile Radarkontrollen sind derzeitigen Infos zufolge in Eching an insgesamt 2 Orten gemeldet. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Eching kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.

Eching, Kreis Freising: Aktuelle Radarkontrollen am 02.03.2026 in der Region in Bayern

Aufgepasst im 📍 Bereich Bergstraße (Postleitzahl 85386 in Günzenhausen): Wie am 02.03.2026 um 06:41 Uhr gemeldet wurde, wird hier in einer 30 km/h-Zone geblitzt.

Weiterhin steht ein Blitzer im 📍 Bereich FS 5, PLZ 85386 in Günzenhausen. Der Standort wurde am 02.03.2026 um 06:35 Uhr gemeldet. Die vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung liegt bei 70 km/h.

(Stand: 02.03.2026, 06:45 Uhr)

Geblitzt worden? Prüfen Sie Ihre Rechte: Geblitzt.de

Nach wie vor zählt zu schnelles Fahren zu den meistbegangenen Verkehrsverstößen - und bleibt die führende Unfallursache. Zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer gilt: Halten Sie die vorgegebenen Geschwindigkeitsbegrenzungen ein oder richten Sie Ihr Tempo nach den Umständen im Straßenverkehr. Vor allem Fahrradfahrer und Passanten, aber auch alle anderen Verkehrsteilnehmer, profitieren davon und werden es Ihnen danken.

Bei Tempoverstößen werden teils hohe Bußgelder fällig

Die Regeln für Radarwarner

Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Auto steuert, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 02.03.2026, 06:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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