Mobile Blitzer in Fürstenwalde/Spree aktuell am Freitag: Mobile Blitzer am 29.05.2026

Achtung, Radarfalle! In Fürstenwalde/Spree kann es für Autofahrer und Autofahrerinnen am 29.05.2026 teuer werden. Wir verraten Ihnen, auf welchen Straßen Sie am heutigen Freitag auf jeden Fall keine Geschwindigkeitsüberschreitung riskieren sollten.

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Ein paar km/h zu schnell und schon blitzt es. Radarkontrollen sind vielerorts Gang und Gebe und verägern regelmäßig die betroffenen Autofahrer. (Symbolbild) (Foto) Suche
Ein paar km/h zu schnell und schon blitzt es. Radarkontrollen sind vielerorts Gang und Gebe und verägern regelmäßig die betroffenen Autofahrer. (Symbolbild) Bild: dpa / Jan Woitas

Raser können momentanen Meldungen zufolge in Fürstenwalde/Spree im Augenblick auf insgesamt 2 Straßen in einen Blitzer geraten. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 29.05.2026, 08:45 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.

Fürstenwalde/Spree, Kreis Oder-Spree: Radarfallen am 29.05.2026 in der Region in Brandenburg

Im 📍 Bereich Spreenhagener Straße, PLZ 15517 in Rauensche Ziegelei (Tempolimit 20 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 29.05.2026 um 08:21 Uhr.

Dazu wird geblitzt am 📍 Standort Hegelstraße, PLZ 15517 in Nord. Gemeldet wurde der Blitzer am 29.05.2026 um 05:57 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 50 km/h.

(Stand von: 29.05.2026, 08:45 Uhr)

Geblitzt worden? Bußgeld, Punkte und Fahrverbot prüfen lassen: Geblitzt.de

Blitzer dienen der Sicherheit im Verkehr. Bitte passen Sie Ihr Tempo immer der Straßenlage an und halten Sie sich an die zulässige Höchstgeschwindigkeit zu Ihrem eigenen und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.

Bußgelder bei überhöhter Geschwindigkeit

Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten

Die StVO enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Auto steuert, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 29.05.2026, 08:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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/roj/news.de

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