Blitzer in Falkenhagen (Mark) aktuell am Montag: Wo am 02.03.2026 Radarkontrollen stattfinden
Mobile Blitzer in Falkenhagen (Mark)! Auch heute (Montag, 02.03.2026) sind Radarfallen am Straßenrand versteckt und ahnden Geschwindigkeitsübertretungen. Hier lesen Sie die aktuell gemeldeten Standorte für mobile Blitzer in Falkenhagen (Mark).
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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In Falkenhagen (Mark) wurden nach aktuellen Angaben 2 mobile Blitzer im Einsatz. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen der Messstellen verändert werden oder neue Standorte hinzukommen.
Die Standorte für Radarkontrollen in Falkenhagen (Mark), Kreis Märkisch-Oderland, Brandenburg am 02.03.2026
Am 📍 Standort Georgenthal, PLZ 15306 in Falkenhagen (Mark), Georgenthal (Tempolimit 80 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 02.03.2026 um 11:34 Uhr.
Achtung außerdem am 📍 Standort Georgenthal (Postleitzahl 15306 in Falkenhagen (Mark), Georgenthal): Hier blitzt es in einer 80 km/h-Zone. Gemeldet wurde diese Position am 02.03.2026 um 07:03 Uhr und zusätzlich bestätigt am 02.03.2026, 11:39 Uhr.
(Letzte Aktualisierung: 02.03.2026, 11:46 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Nach wie vor zählt eine Geschwindigkeitsüberschreitung zu den meistbegangenen Verstößen im Straßenverkehr - und bleibt die führende Unfallursache. Bitte fahren Sie zur allgemeinen Verkehrssicherheit immer entsprechend der vorgegebenen Tempolimits oder der Verkehrssituation angepasst. Andere Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fahrradfahrer und Fußgänger werden es Ihnen danken.
Raser und Drängler müssen mit Bußgeldern und Fahrverbot rechnen
- Bußgeldkatalog für Tempoverstöße im März 2026
- Bußgelder für Ampelvergehen im März 2026
- Bußgeldkatalog bei Nichteinhalten des Abstands im März 2026
Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten
Nach § 23 StVO ist es Fahrzeugführern untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder einsatzbereit mitzuführen, das zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen bestimmt ist. Betroffen sind nicht nur Blitzerwarner, sondern auch sogenannte Laserstörgeräte. Wer ein Handy bei sich führt, auf dem eine Blitzer-App installiert ist, muss zunächst nichts befürchten – strafbar ist nur die Einschaltung während der Fahrt. Wer jedoch einen separaten Blitzerwarner auf dem Armaturenbrett installiert hat, der über die Bordelektrik kurzfristig betriebsfähig ist, begeht eine strafbare Handlung im Sinne der StVO.
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 02.03.2026, 11:46 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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