Mobile Blitzer in Großpösna aktuell am Dienstag: Wo am 03.11.2026 Radarfallen stehen
Achtung Autofahrer und Autofahrerinnen! Wer am heutigen Dienstag (03.11.2026) mit hoher Geschwindigkeit auf Großpösnas Straßen unterwegs ist, muss mit teils hohen Bußgeldern rechnen. Hier finden Sie alle mobilen Blitzer in Großpösna an diesem Dienstag in der Übersicht.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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In Großpösna ist aktuellen Informationen zufolge gerade genau ein mobiles Radargerät im Einsatz. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Großpösna kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Hier stehen aktuell am 03.11.2026 die mobilen Radarkontrollen in Großpösna, Kreis Leipzig, Sachsen
Achtung im 📍 Bereich A38 (Postleitzahl 04463 in Südost, Großpösna): Wie am 03.11.2026 um 11:04 Uhr gemeldet wurde, wird hier in einer 90 km/h-Zone geblitzt.
(Letzte Aktualisierung: 03.11.2026, 11:45 Uhr)
Radarkontrollen dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie Ihr Tempo immer der Straßenlage an. Wer die zulässige Höchstgeschwindigkeit einhält, schützt sich selbst und alle anderen auf der Straße.
Ein Blitzerfoto kann teuer werden: Der Bußgeldkatalog in Deutschland
- Bußgelder für Geschwindigkeitsverstöße im November 2026
- Bußgelder für Ampelvergehen im November 2026
- Bußgeldkatalog bei Nichteinhalten des Abstands im November 2026
Die Regeln für Blitzerwarner
Nach Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung ist es Fahrzeugführern untersagt, ein elektronisches Hilfsmittel zu betreiben oder einsatzbereit mitzuführen, das zur Erkennung oder Beeinträchtigung von Kontrollmaßnahmen bestimmt ist. Betroffen sind nicht nur Radarwarner, sondern auch sogenannte Laserstörgeräte. Wer ein Smartphone bei sich führt, auf dem eine Radarwarn-App installiert ist, muss zunächst nichts befürchten – strafbar ist nur die Einschaltung während der Fahrt. Wer jedoch einen externen Radarwarner auf dem Armaturenbrett installiert hat, der über die Stromversorgung kurzfristig einsatzbereit ist, begeht eine Ordnungswidrigkeit im Sinne der StVO.
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 03.11.2026, 11:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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