Mobile Blitzer in Angermünde aktuell am Mittwoch: Wo Sie am 14.01.2026 in eine Radarfalle geraten können
Im Umkreis von Angermünde müssen Verkehrsteilnehmer heute, am Mittwoch, den 14.01.2026 ganz besonders aufmerksam sein, dass sie nicht in eine Radarfalle geraten. Wo momentan geblitzt wird und was es sonst über mobile Blitzer zu wissen gibt, lesen Sie hier auf news.de.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Aktuellen Informationen zufolge wird in Angermünde gerade an einem Standort geblitzt. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 14.01.2026, 11:46 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.
Hier stehen aktuell am 14.01.2026 die Blitzer in Angermünde, Kreis Uckermark, Brandenburg
Seit 14.01.2026 um 10:51 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet am 📍 Standort Gartenstraße (PLZ 16278 in Angermünde) auf Höhe Kita Spatzennest GbR. Hier gilt eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.
(Stand: 14.01.2026, 11:46 Uhr)
Geblitzt worden? Rechtsbeistand ohne Kostenrisiko: Geblitzt.de
Zu den am weitesten verbreiteten Verstößen im Straßenverkehr gehört weiterhin die Geschwindigkeitsüberschreitung - und sie bleibt Unfallursache Nummer eins. Zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer gilt: Halten Sie die Höchstgeschwindigkeit ein oder richten Sie Ihr Tempo nach den Umständen im Straßenverkehr. Vor allem die schwächeren Verkehrsteilnehmer - Fußgänger und Radfahrer - werden Ihre Rücksicht zu schätzen wissen.
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Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?
Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 14.01.2026, 11:46 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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